BFSG: Was Online-Shops jetzt tun müssen – ein Plan in sechs Schritten
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Online-Shops seit dem 28. Juni 2025. Wer an Verbraucher verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, sollte jetzt sechs Dinge tun: Betroffenheit klären, den Shop prüfen, die wichtigsten Barrieren in Kasse und Formularen beheben, manuell nachtesten, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und den Shop regelmäßig erneut prüfen. Dieser Beitrag zeigt, wie das in der Praxis aussieht – ohne Panikmache und ohne Rechtsberatung.
Wo wir im Herbst 2026 stehen
Der Stichtag liegt über ein Jahr zurück. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg arbeitet seit September 2025. Bestätigte Bußgelder gegen Online-Shops sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt. Gleichzeitig zeigen andere Länder, dass Kontrollen stattfinden: Die tschechische Handelsinspektion etwa hat im zweiten Quartal 2026 47 Online-Shops kontrolliert und bei 10 Verstöße festgestellt. In Deutschland kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen hinzu.
Die realistische Einschätzung: kein Grund zur Panik, aber auch kein Grund, das Thema weiter zu verschieben. Jeder Relaunch, jedes neue Theme und jede neue Kampagnenseite ist eine Gelegenheit, Barrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Schritt 1: Klären, ob das BFSG für Sie gilt
Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung:
- Verkaufen Sie an Verbraucher? Reine B2B-Shops sind anders zu bewerten.
- Gehört Ihr Angebot zum elektronischen Geschäftsverkehr oder einem anderen erfassten Bereich? Bei Online-Shops fast immer ja.
- Sind Sie kein Kleinstunternehmen? Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
Die dritte Frage ist tückisch. Ein Shop mit vier Beschäftigten, drei Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von 400.000 Euro bleibt ein Kleinstunternehmen – denn bei weniger als 10 Beschäftigten müssten Umsatz und Bilanzsumme über 2 Millionen Euro liegen. Weitere Beispiele stehen im Leitfaden Wer ist betroffen?.
Sind Sie nicht betroffen, gibt es keine Pflicht nach dem BFSG. Ein barrierearmer Shop bleibt trotzdem ein besserer Shop.
Schritt 2: Den Shop prüfen
Beginnen Sie mit einer automatisierten Prüfung nach WCAG 2.2 AA. Sie findet schnell die Fehler, die sich technisch erkennen lassen: fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, Formularfelder ohne Beschriftung, Icon-Buttons ohne Namen, fehlende Sprachangabe.
Wählen Sie dafür nicht nur die Startseite, sondern die Seiten, auf denen Kundinnen und Kunden etwas erledigen:
- eine typische Kategorieseite mit Filtern,
- eine Produktseite mit Varianten,
- den Warenkorb,
- die Kasse bis zur Zahlungsauswahl,
- Registrierung, Login und Kundenkonto,
- das Kontaktformular.
Eine Seite können Sie mit unserer kostenlosen Prüfung testen. Wichtig: Eine automatisierte Prüfung ist kein vollständiges Audit. Sie findet nur einen Teil möglicher Barrieren. Was sie nicht findet, beschreibt unser Beitrag automatisch oder manuell prüfen.
Schritt 3: Prioritäten setzen
Nicht jeder Fehler ist gleich schwer. Wir empfehlen diese Reihenfolge:
- Alles, was den Kauf verhindert. Ein Pflichtfeld ohne Beschriftung in der Kasse, ein Zahlungs-Button ohne zugänglichen Namen, ein Cookie-Banner, das sich per Tastatur nicht schließen lässt.
- Navigation und Suche. Ein Menü, das nur mit der Maus aufklappt, sperrt Tastaturnutzer aus dem ganzen Sortiment aus.
- Produktinformationen. Alternativtexte für Produktbilder, lesbare Preise und Varianten, verständliche Größentabellen.
- Alles andere, etwa Blog, Magazin, Über-uns-Seite.
Häufig liegen viele Fehler in wenigen Templates. Ein korrigiertes Produkt-Template behebt den Fehler auf tausenden Produktseiten zugleich. Deshalb lohnt es sich, Fehler nach Template statt nach Seite zu sortieren.
Schritt 4: Manuell nachtesten
Planen Sie für die wichtigsten Abläufe einen manuellen Test ein – zum Beispiel einmal pro Quartal und nach jedem größeren Update:
- Nur mit der Tastatur ein Produkt suchen, in den Warenkorb legen und bis zur Zahlungsauswahl gehen. Ist der Fokus immer sichtbar? Bleibt man irgendwo hängen?
- Bei 200 % Zoom dieselben Schritte wiederholen.
- Auf dem Smartphone prüfen, ob Buttons groß genug sind und nichts verdeckt wird.
- Mit einem Screenreader – etwa NVDA unter Windows oder VoiceOver auf Mac und iPhone – die Kasse durchgehen.
Wenn niemand im Team Erfahrung damit hat, lohnt sich ein manueller Test durch Fachleute. Die WCAG-2.2-Kriterien, auf die Sie achten sollten, fasst unsere WCAG-2.2-Checkliste zusammen.
Schritt 5: Die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
§ 14 BFSG verlangt Informationen darüber, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt – in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, und selbst barrierefrei. Anlage 3 beschreibt den Inhalt. In der Praxis veröffentlichen die meisten Shops eine eigene Seite „Barrierefreiheitserklärung“, die im Footer verlinkt ist.
Drei Hinweise:
- Beschreiben Sie Ihren Shop, nicht einen beliebigen. Kopierte Muster helfen wenig.
- Seien Sie ehrlich, was schon umgesetzt ist und was noch nicht. Ein Abschnitt zu bekannten Einschränkungen mit Plan ist besser als eine Behauptung, alles sei erledigt.
- Nennen Sie einen Kontakt für Rückmeldungen und die zuständige Behörde.
Aufbau und typische Fehler erklärt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung. Stimmen Sie den Text mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Schritt 6: Dranbleiben
Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum. Ein neues Theme, ein Plugin-Update, eine neue Landingpage oder ein geändertes Cookie-Banner können neue Barrieren einführen. Deshalb:
- regelmäßig automatisch prüfen, etwa wöchentlich,
- bei neuen Fehlern sofort reagieren, solange die Änderung noch frisch ist,
- die Erklärung aktualisieren, wenn sich Wesentliches ändert,
- Rückmeldungen ernst nehmen: Wer eine Barriere meldet, hilft Ihnen.
Was Sie nicht tun sollten
- Ein Overlay als Lösung einsetzen. Ein Widget ändert den Code nicht. Warum, erklärt unser Beitrag Overlays sind keine Lösung.
- „Vollständig barrierefrei“ behaupten, ohne es geprüft zu haben.
- Das Thema an eine einzige Person delegieren, die nebenbei auch noch alles andere macht. Barrierefreiheit betrifft Design, Entwicklung, Redaktion und Kundenservice.
Wie wir helfen
Wir prüfen Ihren Shop automatisiert nach WCAG 2.2 AA, erklären jedes Problem verständlich mit Anleitung für Shopify, WooCommerce, PrestaShop und Shoptet, überwachen den Shop wöchentlich und erstellen auf Basis eines Fragebogens einen Entwurf der Barrierefreiheitserklärung für Ihre Rechtsberatung. Das ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung – aber ein solider Plan für die nächsten Schritte.
Den rechtlichen Rahmen fasst unser BFSG-Leitfaden zusammen.