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European Accessibility Act in Rumänien: Gesetz 232/2022 im Überblick

Aktualisiert am 12. Oktober 2026 · Lesezeit: 3 Min.

Rumänien hat den European Accessibility Act mit dem Gesetz Nr. 232/2022 (Legea 232/2022) umgesetzt. Zuständig für die Aufsicht ist die rumänische Digitalisierungsbehörde (Autoritatea pentru Digitalizarea României, ADR). Das Gesetz sieht Geldbußen zwischen 5.000 und 15.000 Lei vor. Betroffen sind auch Online-Shops, die an Verbraucher in Rumänien verkaufen und keine Kleinstunternehmen sind.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine in Rumänien zugelassene Rechtsberatung. Gesetze werden geändert; prüfen Sie bitte den aktuellen Stand.

Warum das für deutschsprachige Shops relevant ist

Rumänien ist für viele Händler ein Wachstumsmarkt. Wer dort Verbraucher anspricht – mit rumänischer Shop-Version oder Versand nach Rumänien –, bietet seine Dienstleistung auf dem rumänischen Markt an. Die technischen Anforderungen entsprechen denen in Deutschland; Behörde, Verfahren und Sanktionen unterscheiden sich.

Wer betroffen ist

Wie in der Richtlinie sind Dienstleistungen für Verbraucher in bestimmten Bereichen erfasst, darunter der elektronische Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die drei Fragen zur Einordnung erklärt der Leitfaden Wer ist betroffen?.

Wer kontrolliert?

Die Autoritatea pentru Digitalizarea României (ADR) ist für die Aufsicht zuständig. Sie ist zugleich die Behörde, die in Rumänien die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt.

Sanktionen

Das Gesetz 232/2022 sieht Geldbußen von 5.000 bis 15.000 Lei vor. Im Vergleich zu Deutschland (bis zu 100.000 Euro nach § 37 BFSG) ist der Rahmen niedrig. Das ist aber kein Grund, das Thema zu ignorieren: Barrieren betreffen echte Kundinnen und Kunden, und Beschwerden sowie Kontrollen können unabhängig von der Bußgeldhöhe Aufwand verursachen. Bestätigte Bußgelder gegen Online-Shops sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt.

Informationspflicht und Sprache

Dienstleistungserbringer müssen darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, entsprechend Artikel 13 und Anhang V der Richtlinie. Sprechen Sie rumänische Verbraucher an, sollten diese Informationen auf Rumänisch vorliegen. Aufbau und typische Fehler erklärt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.

Technische Anforderungen

Maßstab ist EU-weit EN 301 549: harmonisiert ist derzeit V3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA; V4.1.1 auf Basis von WCAG 2.2 AA wurde im September 2026 veröffentlicht und soll Ende 2026 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht werden. Für mehrsprachige Shops gilt: Prüfen Sie jede Sprachversion, denn Alternativtexte, Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen werden übersetzt und können in einer Sprache fehlen. Eine Übersicht bietet die WCAG-2.2-Checkliste.

Typische Probleme in mehrsprachigen Shops

Wenn ein Shop um eine rumänische Version erweitert wird, entstehen häufig dieselben Barrieren:

  • Die Seite meldet weiterhin lang="de", obwohl der Inhalt rumänisch ist. Screenreader lesen den Text dann mit falscher Aussprache vor.
  • Produktbilder haben Alternativtexte nur in der Ausgangssprache oder gar keine.
  • Fehlermeldungen im Checkout sind nicht übersetzt oder erscheinen nur als rote Markierung.
  • Rechtliche Seiten, darunter die Informationen zur Barrierefreiheit, fehlen in der neuen Sprache.

Diese Punkte lassen sich teils automatisch erkennen, teils nur durch eine kurze manuelle Durchsicht. Planen Sie bei jeder neuen Sprachversion deshalb einen eigenen Prüfdurchlauf ein, statt sich auf die Ergebnisse der Ausgangssprache zu verlassen.

Praktische Schritte

  1. Klären Sie, ob Ihr Unternehmen erfasst ist.
  2. Prüfen Sie die rumänische Shop-Version separat. Ein Anfang ist unsere kostenlose Prüfung einer Seite.
  3. Veröffentlichen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit auf Rumänisch.
  4. Überwachen Sie alle Sprachversionen regelmäßig.

Unsere Prüfung ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung. Den europäischen Rahmen erklärt der EAA-Leitfaden.

Wie wir helfen

Wir prüfen jede Sprachversion Ihres Shops automatisiert nach WCAG 2.2 AA, gruppieren die Ergebnisse nach Schweregrad und zeigen, welche Fehler in gemeinsamen Templates stecken und damit alle Länder zugleich betreffen. So beheben Sie viele Probleme einmal statt mehrfach. Der wöchentliche Verlauf zeigt, ob eine neue Sprachversion oder ein Update neue Barrieren eingeführt hat.

Quellen

  • Legea 232/2022, veröffentlicht im Monitorul Oficial Nr. 743/2022
  • Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex