Häufige Fragen
Hier beantworten wir die Fragen, die uns Shops und Agenturen am häufigsten stellen. Kurz gesagt: Wir prüfen automatisiert nach WCAG 2.2 AA, erklären die Ergebnisse verständlich und überwachen Ihre Website wöchentlich. Das ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung.
Zur Prüfung
Ist Ihre Prüfung ein vollständiges Audit?
Nein. Es ist eine automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA. Sie findet einen Teil der möglichen Barrieren. Für ein vollständiges Audit sind zusätzlich manuelle Tests nötig, etwa mit Tastatur und Screenreader. Die Unterschiede erklärt unser Beitrag automatisch oder manuell prüfen.
Welchen Standard prüfen Sie?
Wir prüfen gegen WCAG 2.2 Stufe AA. Die Norm EN 301 549 V4.1.1 baut auf WCAG 2.2 auf; bis zu ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU ist V3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 die harmonisierte Fassung. V4.1.1 wurde im September 2026 veröffentlicht, die Bekanntmachung wird für Ende 2026 erwartet.
Womit prüfen Sie technisch?
Mit einem echten Browser (Chromium über Playwright) und der offenen Prüfbibliothek axe-core. Details auf der Seite So funktioniert es.
Wie oft wird geprüft?
In den Abo-Tarifen jede Woche. Bei neuen Fehlern erhalten Sie eine E-Mail.
Kann ich Seiten hinter einem Login prüfen?
Die Prüfung ist für öffentlich erreichbare Seiten ausgelegt. Wenn Sie geschützte Bereiche prüfen möchten, schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
Bieten Sie ein Widget an, das die Website automatisch barrierefrei macht?
Nein. Overlays ändern den Code einer Website nicht. Wir zeigen, wo die Fehler liegen und wie man sie behebt. Warum, steht auf der Seite Overlays sind keine Lösung.
Zu Gesetz und Pflichten
Ersetzt der Bericht eine Rechtsberatung?
Nein. Der Bericht ist eine technische Auswertung. Rechtliche Fragen zu BFSG und European Accessibility Act klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.
Fällt jede Website unter das BFSG?
Nein. Erfasst sind bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa der elektronische Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Mehr im Leitfaden Wer ist betroffen?.
Seit wann gelten die Anforderungen?
Der European Accessibility Act gilt für Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025. Für bestimmte Verträge und Produkte gibt es Übergangsfristen bis zum 28. Juni 2030.
Wer kontrolliert das in Deutschland?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Einzelheiten im BFSG-Leitfaden.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Dienstleistungserbringer müssen nach § 14 BFSG Informationen bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Viele veröffentlichen sie als eigene Seite „Barrierefreiheitserklärung“. Wir erstellen einen Entwurf auf Grundlage eines Fragebogens – für Ihre Rechtsberatung. Siehe Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.
Zu Berichten und Tarifen
In welchen Sprachen gibt es Berichte?
Unter anderem auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Ukrainisch; weitere Sprachen folgen.
Kann ich als Agentur mein eigenes Logo verwenden?
Ja. Im Agentur-Tarif tragen die Berichte Ihr Logo und Ihre Akzentfarbe. Siehe für Agenturen.
Was kostet der Dienst?
Die aktuellen Preise und Tarife stehen auf der Preisseite.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Auf Servern in der Europäischen Union. Mehr auf der Seite Sicherheit.