European Accessibility Act in Polen: was Shops wissen sollten
Aktualisiert am 12. Oktober 2026 · Lesezeit: 3 Min.
Polen hat den European Accessibility Act mit dem Gesetz vom 26. April 2024 über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen durch bestimmte Produkte und Dienstleistungen umgesetzt (Dz.U. 2024 poz. 731). Es gilt auch für Online-Shops, die an Verbraucher in Polen verkaufen und keine Kleinstunternehmen sind. Die Aufsicht über den elektronischen Geschäftsverkehr liegt beim Minister für Digitalisierung; Bußgelder können bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen Monatsgehalts betragen, höchstens aber 10 % des Umsatzes.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine in Polen zugelassene Rechtsberatung.
Warum das für deutsche und österreichische Shops relevant ist
Viele Händler aus dem deutschsprachigen Raum verkaufen auch nach Polen – mit eigener polnischer Shop-Version oder über einen gemeinsamen Shop mit Versand nach Polen. Maßgeblich ist der Markt, auf dem Sie Ihre Dienstleistung anbieten. Wer polnische Verbraucher anspricht, sollte das polnische Gesetz kennen. Die technischen Anforderungen sind dieselben wie in Deutschland, weil beide Gesetze auf derselben Richtlinie beruhen; Behörden, Verfahren und Sanktionen unterscheiden sich.
Wer betroffen ist
Wie in der Richtlinie gilt: Erfasst sind Dienstleistungen für Verbraucher in bestimmten Bereichen, darunter der elektronische Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen sind ausgenommen (Artikel 4 Nummer 1 des polnischen Gesetzes). Die Definition folgt der Richtlinie: weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Die Einordnung mit drei Fragen erklärt der Leitfaden Wer ist betroffen?.
Wer kontrolliert?
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Minister für Digitalisierung als Aufsichtsbehörde zuständig. Der staatliche Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON) hat nach dem Gesetz koordinierende Aufgaben und ist Anlaufstelle für Hinweise. Für andere Bereiche, etwa Bankdienstleistungen oder Personenbeförderung, sind andere Behörden zuständig.
Sanktionen
Artikel 73 des polnischen Gesetzes sieht Geldbußen vor, die bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen Monatsgehalts reichen können, jedoch höchstens 10 % des Umsatzes des Unternehmens betragen. Bestätigte Bußgelder gegen Online-Shops sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt. Wie in anderen Ländern stehen bisher Kontrollen und Beschwerden im Vordergrund.
Informationspflicht
Auch in Polen müssen Dienstleistungserbringer Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt – entsprechend Artikel 13 und Anhang V der Richtlinie. Diese Informationen sollten in polnischer Sprache vorliegen, wenn Sie polnische Verbraucher ansprechen. Aufbau und typische Fehler beschreibt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung; unser Fragebogen kann einen Entwurf auch auf Polnisch erstellen – als Vorlage für Ihre Rechtsberatung.
Technische Anforderungen
Die technischen Maßstäbe sind EU-weit dieselben: EN 301 549, derzeit in der harmonisierten Fassung V3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA. Die neue Fassung V4.1.1 auf Basis von WCAG 2.2 AA wurde im September 2026 veröffentlicht und soll Ende 2026 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht werden. Wenn Ihr deutscher Shop und Ihre polnische Shop-Version auf demselben Theme beruhen, beheben Sie die meisten Fehler an einer Stelle. Achten Sie aber auf übersetzte Inhalte: Alternativtexte, Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen müssen auch in der polnischen Version vorhanden und verständlich sein.
Praktische Schritte
- Klären Sie, ob Ihr Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist. Bei Unternehmensgruppen besprechen Sie die Berechnung am besten mit Ihrer Beratung.
- Prüfen Sie die polnische Shop-Version separat, besonders Warenkorb und Kasse. Ein Anfang ist unsere kostenlose Prüfung.
- Veröffentlichen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit auf Polnisch.
- Überwachen Sie beide Sprachversionen regelmäßig.
Unsere Prüfung ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung. Mehr zum Rahmen der Richtlinie im EAA-Leitfaden, zu Deutschland im BFSG-Leitfaden.
Wie wir helfen
Wir prüfen jede Sprachversion Ihres Shops automatisiert nach WCAG 2.2 AA, gruppieren die Ergebnisse nach Schweregrad und zeigen, welche Fehler in gemeinsamen Templates stecken und damit alle Länder zugleich betreffen. So beheben Sie viele Probleme einmal statt mehrfach. Der wöchentliche Verlauf zeigt, ob eine neue Sprachversion oder ein Update neue Barrieren eingeführt hat.
Quellen
- Gesetz vom 26. April 2024, Dz.U. 2024 poz. 731, im Rechtsinformationssystem des Sejm
- Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex