Glossar: Begriffe der digitalen Barrierefreiheit
Aktualisiert am 12. Oktober 2026 · Lesezeit: 4 Min.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung eine Website oder App ohne fremde Hilfe nutzen können. Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die Ihnen in Gesetzen, Normen und Prüfberichten am häufigsten begegnen – kurz und ohne Fachjargon. Das Glossar dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Recht und Normen
Barrierefreiheit (digitale) Websites, Apps und Dokumente sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
European Accessibility Act (EAA) Die Richtlinie (EU) 2019/882. Sie verlangt Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops, und gilt für Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025. Mehr im EAA-Leitfaden.
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Das deutsche Gesetz, das den EAA umsetzt. Mehr im BFSG-Leitfaden.
MLBF Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg. Sie überwacht die Einhaltung des BFSG.
Kleinstunternehmen Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom EAA ausgenommen. Siehe Wer ist betroffen?.
Barrierefreiheitserklärung Die Informationen nach § 14 BFSG bzw. Artikel 13 und Anhang V des EAA darüber, wie eine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Siehe Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Die international anerkannten Richtlinien des W3C für barrierefreie Web-Inhalte. Aktuell ist Version 2.2. Sie sind in Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA gegliedert.
Konformitätsstufe A, AA, AAA Die drei Stufen der WCAG. Gesetze und Normen in der EU orientieren sich an Stufe AA, die alle Kriterien der Stufen A und AA umfasst.
Erfolgskriterium Eine einzelne prüfbare Anforderung der WCAG, zum Beispiel 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“.
EN 301 549 Die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten. Für Web-Inhalte übernimmt sie die WCAG. Harmonisiert ist derzeit V3.2.1 (WCAG 2.1); V4.1.1 auf Basis von WCAG 2.2 wurde im September 2026 veröffentlicht.
Harmonisierte Norm Eine europäische Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen (Vermutungswirkung).
Abmahnung Eine außergerichtliche Aufforderung, ein Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung. In Deutschland können Mitbewerber und Verbände Rechtsverstöße abmahnen.
Technik und Prüfung
Automatisierte Prüfung Ein Programm prüft eine Seite gegen festgelegte Regeln. Schnell und wiederholbar, findet aber nur einen Teil der möglichen Barrieren. Kein vollständiges Audit.
Audit Eine umfassende Prüfung durch Fachleute, die automatische Tests mit manuellen Tests und Hilfsmitteln kombiniert und die Ergebnisse den Erfolgskriterien zuordnet.
axe-core Eine offene Prüfbibliothek für automatische Barrierefreiheitstests, die in vielen Werkzeugen eingesetzt wird – auch in unserem Scanner.
Overlay Ein Skript, das eine Bedienleiste über eine Website legt und verspricht, sie barrierefrei zu machen. Es ändert den Quellcode nicht. Siehe Overlays sind keine Lösung.
Screenreader Software, die Bildschirminhalte vorliest oder in Braille ausgibt, zum Beispiel NVDA, JAWS oder VoiceOver.
Alternativtext (alt-Text) Eine Textbeschreibung für ein Bild, die Screenreader vorlesen. Dekorative Bilder erhalten einen leeren Alternativtext.
Kontrastverhältnis Das Verhältnis der Helligkeit von Vordergrund und Hintergrund, von 1:1 bis 21:1. WCAG verlangt für normalen Text mindestens 4,5:1, für großen Text 3:1.
Tastaturbedienung Alle Funktionen lassen sich ohne Maus bedienen, etwa mit Tab, Umschalt+Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten.
Fokus / Fokusindikator Das Element, das gerade per Tastatur ausgewählt ist, und seine sichtbare Markierung, etwa ein Rahmen.
Zielgröße Die Größe eines klickbaren Bereichs. WCAG 2.2 verlangt auf Stufe AA mindestens 24 × 24 CSS-Pixel oder ausreichenden Abstand (Kriterium 2.5.8).
ARIA (Accessible Rich Internet Applications)
Eine W3C-Spezifikation mit Attributen wie aria-label oder aria-expanded, die Hilfsmitteln Rollen und Zustände von Elementen mitteilen. Falsch eingesetzt, schafft ARIA neue Barrieren.
Zugänglicher Name Der Name, den Hilfsmittel für ein Element ansagen, etwa „Warenkorb“ für ein Icon-Button.
Label (Beschriftung) Der sichtbare Text, der einem Formularfeld zugeordnet ist, zum Beispiel „E-Mail-Adresse“.
Überschriftenstruktur Die logische Gliederung einer Seite mit Überschriften der Ebenen h1 bis h6. Screenreader-Nutzer navigieren häufig darüber.
Landmarks Bereiche einer Seite wie Kopfzeile, Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile, die Hilfsmittel direkt ansteuern können.
Skip-Link Ein Link am Seitenanfang, mit dem man per Tastatur direkt zum Hauptinhalt springt.
Reflow Inhalte passen sich bei starker Vergrößerung oder schmalem Bildschirm an, ohne dass man horizontal scrollen muss (Kriterium 1.4.10).
Regelkarte Unser Begriff für die Erklärung zu einer Prüfregel: betroffenes WCAG-Kriterium, Bedeutung für Ihr Geschäft, Schweregrad und Anleitung zur Behebung. Mehr unter So funktioniert es.