BFSG-Check: Barrierefreiheit Ihres Online-Shops in drei Schritten prüfen
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 5 Min.
Ein BFSG-Check beantwortet drei Fragen: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihren Shop? Welche Barrieren lassen sich auf den wichtigsten Seiten nach WCAG 2.2 AA technisch erkennen? Und haben Sie die Informationen zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG veröffentlicht? Wer diese drei Punkte geklärt hat, weiß, wo er steht und was als Nächstes zu tun ist.
Der Check ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung.
Schritt 1: Gilt das BFSG für Ihren Shop?
Bevor Sie Fehler suchen, sollten Sie klären, ob das Gesetz Sie überhaupt betrifft. Das BFSG gilt für Ihre Website nur, wenn alle drei Antworten „ja“ lauten:
- Verkaufen Sie an Verbraucher? Ein reiner B2B-Shop fällt nicht unter die Regeln für Verbraucherdienstleistungen.
- Gehört Ihr Angebot zu einem erfassten Bereich? Für Online-Shops ist das der elektronische Geschäftsverkehr, daneben etwa Bankdienstleistungen, E-Books oder Personenbeförderung.
- Sind Sie kein Kleinstunternehmen? Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
Lautet eine Antwort „nein“, besteht keine Pflicht nach dem BFSG. Grenzfälle, etwa ein kleiner Shop mit hohem Umsatz, erklärt der Leitfaden Wer ist betroffen? mit Beispielen. Den rechtlichen Rahmen fasst unser BFSG-Leitfaden zusammen.
Schritt 2: Die wichtigsten Seiten automatisiert prüfen
Das BFSG beschreibt die Anforderungen funktional. Technisch orientiert man sich an der harmonisierten Norm EN 301 549 und damit an den WCAG. Harmonisiert ist derzeit EN 301 549 V3.2.1 (WCAG 2.1 AA); die Fassung V4.1.1 auf Basis von WCAG 2.2 AA wurde im September 2026 veröffentlicht, ihre Bekanntmachung im Amtsblatt der EU wird für Ende 2026 erwartet. Wir prüfen deshalb schon nach WCAG 2.2 AA.
Prüfen Sie nicht nur die Startseite, sondern die Seiten, auf denen gekauft wird:
| Seite | Typische Barrieren |
|---|---|
| Kategorie mit Filtern | Filter ohne Beschriftung, Menüs nur per Maus bedienbar |
| Produktseite | Produktbilder ohne Alternativtext, Varianten-Auswahl ohne Namen |
| Warenkorb | Mengenfelder und Löschen-Buttons ohne zugänglichen Namen |
| Kasse | Pflichtfelder ohne Label, Fehlermeldungen ohne Bezug zum Feld |
| Kundenkonto und Login | Formularfelder ohne Beschriftung, zu geringer Kontrast |
| Cookie-Banner | lässt sich per Tastatur nicht schließen, verdeckt den Fokus |
Eine automatisierte Prüfung findet solche Fehler schnell und zuverlässig – aber nicht alle. Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Der britische Government Digital Service fand mit dem besten einzelnen Tool rund 40 % der eingebauten Barrieren, mit allen Tools zusammen 71 %; Deque kommt nach Menge der Probleme auf 57 %. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob die Kasse mit einem Screenreader verständlich bleibt, beurteilt nur ein Mensch. Wann sich ein manueller Test lohnt, steht im Leitfaden Barrierefreiheit prüfen lassen.
Schritt 3: Die Barrierefreiheitserklärung prüfen
§ 14 BFSG verlangt Informationen darüber, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt – in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, und selbst in barrierefreier Form. Anlage 3 beschreibt den Inhalt. Für den Check heißt das:
- Gibt es eine solche Seite, und ist sie vom Footer oder aus den AGB erreichbar?
- Beschreibt sie Ihren Shop und nicht ein beliebiges Muster?
- Nennt sie bekannte Einschränkungen und einen Kontakt für Rückmeldungen?
Ein Scan kann diesen Text nicht allein schreiben, denn er beschreibt Ihre Dienstleistung. Einen ersten Entwurf erstellen Sie mit dem kostenlosen Generator für die Barrierefreiheitserklärung; was hineingehört, erklärt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung. Stimmen Sie den Text mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Was der BFSG-Check sagen kann – und was nicht
Er kann sagen:
- ob das BFSG nach den drei Kriterien voraussichtlich für Sie gilt,
- welche technisch erkennbaren Barrieren auf den geprüften Seiten vorhanden sind und wie schwer sie wiegen,
- was Sie zuerst beheben sollten, weil es den Kauf verhindert,
- ob die Informationspflicht nach § 14 sichtbar erfüllt ist.
Er kann nicht sagen:
- dass Ihr Shop alle Anforderungen erfüllt – dafür ist eine automatisierte Prüfung nicht gemacht,
- wie ein Gericht oder die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) einen Einzelfall bewertet,
- ob Inhalte für Menschen mit Screenreader wirklich verständlich sind.
Warum Sie den Check regelmäßig wiederholen sollten
Ein neues Theme, ein Plugin-Update oder eine Kampagnenseite können neue Barrieren einführen. Prüfen Sie deshalb nicht einmalig, sondern regelmäßig, etwa wöchentlich. Unser Service überwacht Ihren Shop wöchentlich und meldet neue Fehler. Den Ablauf beschreibt So funktioniert's, die Preise stehen auf der Preisseite.
Zur Aufsicht: Die MLBF in Magdeburg arbeitet seit September 2025. § 37 BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Bestätigte Bußgelder gegen Online-Shops sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt; bekannt sind vor allem Kontrollen und Beschwerden, in Deutschland zusätzlich das Risiko von Abmahnungen.
So starten Sie
- Beantworten Sie die drei Fragen aus Schritt 1.
- Prüfen Sie eine Seite mit unserer kostenlosen Prüfung – am besten den Warenkorb oder eine Produktseite.
- Für mehrere Seiten mit PDF-Bericht eignet sich der Express-Bericht.
- Ergänzen Sie die Ergebnisse durch einen manuellen Test der Kasse.
Häufige Fragen
Was prüft ein BFSG-Check?
Drei Dinge: ob das BFSG überhaupt für Ihr Unternehmen gilt, welche technisch erkennbaren Barrieren Ihr Shop nach WCAG 2.2 AA hat und ob die nach § 14 BFSG nötigen Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlicht sind.
Bestätigt der Check, dass mein Shop die Anforderungen erfüllt?
Nein. Eine automatisierte Prüfung findet nur einen Teil der möglichen Barrieren. Sie ist kein vollständiges Audit und keine Rechtsberatung, zeigt aber, was Sie zuerst beheben sollten.
Muss ein kleiner Shop den BFSG-Check machen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Für sie gibt es keine Pflicht nach dem BFSG.
Welche Seiten sollte ich prüfen?
Die Seiten, auf denen Kundinnen und Kunden etwas erledigen: Kategorie mit Filtern, Produktseite, Warenkorb, Kasse bis zur Zahlungsauswahl, Kundenkonto und Kontaktformular.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 14 auf gesetze-im-internet.de
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 37 auf gesetze-im-internet.de
- Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex
- WCAG 2.2 beim W3C
- Government Digital Service: Test der Prüfwerkzeuge
- Deque: Studie zu automatisierten Tests