Barrierefreiheitserklärung: was hineingehört und welche Fehler Sie vermeiden sollten
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Eine gute Barrierefreiheitserklärung beschreibt Ihren Shop, erklärt, wie er genutzt wird, und legt offen, wie er die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt – einschließlich der Punkte, die noch nicht erledigt sind. Die häufigsten Fehler sind kopierte Muster, übertriebene Aussagen, fehlende Kontaktwege und Erklärungen, die selbst nicht barrierefrei sind. Dieser Beitrag zeigt einen Beispielaufbau und zehn Fehler aus der Praxis.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stimmen Sie Ihre Erklärung mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Worum es geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt in § 14 von Dienstleistungserbringern Informationen darüber, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Die Informationen stehen in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise und müssen selbst barrierefrei sein. Anlage 3 nennt sinngemäß drei Inhalte: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung und eine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden. Auf EU-Ebene entspricht das Artikel 13 und Anhang V des European Accessibility Act.
Die Pflicht trifft Unternehmen, die erfasste Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und keine Kleinstunternehmen sind. Ob das auf Sie zutrifft, klären die drei Fragen im Leitfaden Wer ist betroffen?.
Viele Shops setzen die Pflicht mit einer eigenen Seite um, die im Footer jeder Seite verlinkt ist. Das ist übersichtlich und leicht zu finden.
Ein Beispielaufbau
Der folgende Aufbau ist ein Vorschlag, kein amtliches Muster. Die Abschnitte 1 bis 3 folgen Anlage 3; die übrigen sind übliche Ergänzungen.
1. Über diesen Shop „Wir verkaufen Sport- und Outdoorbekleidung an Privatkunden in Deutschland und Österreich. Sie können unser Sortiment im Browser auf Computer, Tablet und Smartphone durchsuchen, bestellen und bezahlen. Unser Kundenservice ist per E-Mail und Kontaktformular erreichbar.“
2. So funktioniert die Bestellung Suche und Filter, Produktseite mit Größenwahl, Warenkorb, Kasse mit Gast- oder Kundenkonto, Zahlungsarten, Versand, Retoure – jeweils in ein, zwei Sätzen.
3. Wie wir die Anforderungen erfüllen „Wir orientieren uns an der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.2 auf Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem: Bedienung aller Funktionen per Tastatur, sichtbarer Fokus, Textalternativen für Produktbilder, ausreichende Kontraste, beschriftete Formularfelder und Fehlermeldungen im Klartext. Wir prüfen den Shop wöchentlich automatisiert und testen die Kasse regelmäßig mit Tastatur und Screenreader.“
4. Bekannte Einschränkungen „Die Größentabellen einiger Marken liegen derzeit nur als Bild vor. Wir ergänzen bis Ende des Quartals Textfassungen. Bis dahin hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter.“
5. Feedback und Kontakt E-Mail-Adresse und ein zweiter Kontaktweg, mit dem Hinweis, dass man Barrieren melden und Informationen in anderem Format anfordern kann.
6. Zuständige Behörde In Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
7. Stand Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung.
Eine ausführliche Gliederung mit Erläuterungen steht im Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.
Die zehn häufigsten Fehler
1. Ein kopiertes Muster ohne Bezug zum Shop
Eine Erklärung, die wortgleich auf jeden Shop passt, beschreibt keinen. Anlage 3 verlangt eine Beschreibung Ihrer Dienstleistung.
2. Behauptungen ohne Prüfung
„Unser Shop erfüllt alle Anforderungen“ ist eine starke Aussage. Wenn eine einfache Prüfung das Gegenteil zeigt, wird die Erklärung zum Problem. Schreiben Sie, was umgesetzt ist, und belegen Sie es intern mit Prüfergebnissen.
3. Keine bekannten Einschränkungen
Kaum ein Shop ist frei von Barrieren. Ein ehrlicher Abschnitt zu Einschränkungen mit Zeitplan wirkt glaubwürdiger als Perfektion auf dem Papier.
4. Ein Overlay als Lösung
„Unser Barrierefreiheits-Widget macht den Shop für alle zugänglich“ – ein Overlay ändert den Code nicht. Ein solcher Satz lenkt eher die Aufmerksamkeit auf ungelöste Probleme. Hintergrund in unserem Beitrag Overlays sind keine Lösung.
5. Kein Kontakt für Rückmeldungen
Ohne Rückmeldeweg können Menschen Barrieren nicht melden – und Sie erfahren nicht davon.
6. Eine Erklärung, die selbst nicht barrierefrei ist
Ein eingescanntes PDF, ein Bild mit Text oder eine Seite ohne Überschriftenstruktur verfehlen den Zweck. Die Erklärung sollte eine normale, gut strukturierte HTML-Seite sein.
7. Schwer auffindbar
Versteckt in Unterseiten des Impressums oder nur als Link in der Datenschutzerklärung? Besser: eigener Link im Footer jeder Seite und ein Verweis in den AGB.
8. Veraltet
Nach einem Relaunch oder Plattformwechsel stimmen Beschreibung, Funktionen und Einschränkungen oft nicht mehr. Planen Sie eine Überprüfung bei jeder größeren Änderung ein.
9. Verwechslung mit der Erklärung für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen nutzen ein eigenes Muster nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 mit festen Formulierungen zum Konformitätsstatus. Für Unternehmen gelten § 14 BFSG und Anlage 3; ein Behördenmuster passt nur bedingt.
10. Nur eine Sprache bei mehreren Märkten
Wer auch in Polen, Tschechien oder Rumänien verkauft, sollte die Informationen in der Sprache des jeweiligen Marktes bereitstellen. Die Länderübersichten finden Sie unter EAA in Polen und EAA in Tschechien.
Warum ein Scanner die Erklärung nicht allein schreiben kann
Ein Scanner sieht den Code Ihrer Seiten, aber nicht Ihre Dienstleistung: Er weiß nicht, welche Kanäle Sie anbieten, wie Ihr Kundenservice arbeitet oder welche Funktionen Sie bewusst für Barrierefreiheit gebaut haben. Er kann aber zuverlässig liefern, was in den Abschnitt „Bekannte Einschränkungen“ gehört.
Deshalb arbeiten wir mit einem Fragebogen: Sie beantworten Fragen zu Angebot, Kanälen und Funktionen, und unsere automatisierte Prüfung ergänzt die technischen Einschränkungen. Heraus kommt ein Entwurf in der Sprache des Ziellandes, gekennzeichnet als Vorlage für Ihre Rechtsberatung. Die Prüfung ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung.
Checkliste zum Schluss
- [ ] Beschreibt die Erklärung Ihren Shop konkret?
- [ ] Ist erklärt, wie Bestellung und Kundenservice funktionieren?
- [ ] Ist beschrieben, wie die Anforderungen erfüllt werden – und an welchem Standard Sie sich orientieren?
- [ ] Gibt es einen ehrlichen Abschnitt zu Einschränkungen mit Plan?
- [ ] Sind Kontakt und zuständige Behörde genannt?
- [ ] Ist die Seite im Footer verlinkt und selbst barrierefrei?
- [ ] Steht ein aktuelles Datum darunter?
Den rechtlichen Rahmen fasst unser BFSG-Leitfaden zusammen.