Zum Inhalt springen
Pandus

BFSG-Abmahnung: das Risiko für Online-Shops realistisch einschätzen

· Lesezeit: 5 Min.

Neben der Marktüberwachung gibt es in Deutschland einen zweiten Weg, gesetzliche Pflichten durchzusetzen: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder qualifizierte Verbände. Ob Gerichte Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als abmahnfähig ansehen, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Risiko ist also real, aber schwer zu beziffern. Am besten begegnen Sie ihm mit einer sorgfältigen Barrierefreiheitserklärung, dem Beheben der gröbsten Barrieren und einer nachvollziehbaren Dokumentation.

Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Zwei Wege der Durchsetzung

Der behördliche Weg. Für die Marktüberwachung haben die Länder eine gemeinsame Stelle geschaffen: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie arbeitet seit September 2025, prüft Dienstleistungen und geht Hinweisen und Beschwerden nach. § 37 BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, für andere Verstöße bis zu 10.000 Euro. Das sind Höchstbeträge. Bestätigte Bußgelder gegen Online-Shops sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt.

Der private Weg. Im deutschen Wettbewerbsrecht können Mitbewerber und qualifizierte Verbände Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften abmahnen, wenn diese Vorschriften das Marktverhalten regeln. Eine Abmahnung fordert in der Regel dazu auf, den Verstoß abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob und in welchem Umfang die Pflichten aus dem BFSG darunter fallen, müssen Gerichte erst klären.

Mehr zum Gesetz selbst steht in unserem BFSG-Leitfaden.

Was besonders sichtbar ist

Wer abmahnen will, sucht Verstöße, die sich von außen leicht belegen lassen. Bei der Barrierefreiheit sind das vor allem:

  • eine fehlende Barrierefreiheitserklärung – § 14 BFSG verlangt Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise;
  • eine offensichtlich kopierte oder unvollständige Erklärung, die gar nicht zum Shop passt;
  • grobe technische Barrieren, die jedes Prüfwerkzeug sofort anzeigt, etwa Formularfelder ohne Beschriftung in der Kasse oder Icon-Buttons ohne Namen.

Subtile Probleme, die nur ein manueller Test mit Screenreader zeigt, sind von außen schwerer nachzuweisen. Für Ihre Kundinnen und Kunden sind sie trotzdem wichtig.

Wie Sie das Risiko einordnen sollten

Drei nüchterne Beobachtungen:

  1. Das Thema ist neu. Die Anforderungen an Dienstleistungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Rechtsprechung zur Abmahnfähigkeit ist noch nicht gefestigt.
  2. Kontrollen finden statt. In anderen Ländern ist das bereits sichtbar: Die tschechische Handelsinspektion ČOI hat im zweiten Quartal 2026 47 Online-Shops auf Barrierefreiheit kontrolliert und bei 10 Verstöße festgestellt.
  3. Nicht jeder Shop ist betroffen. Wer nur an Unternehmen verkauft oder ein Kleinstunternehmen ist – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme –, für den gelten die Anforderungen an Dienstleistungen nicht. Klären Sie das mit dem Leitfaden Wer ist betroffen?.

Kein Grund zur Panik also, aber auch kein Grund, das Thema auszusitzen.

Wenn eine Abmahnung kommt

Die folgenden Punkte sind allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung:

  • Nicht ignorieren. Abmahnungen enthalten Fristen. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben, etwa Vertragsstrafen bei späteren Verstößen.
  • Rechtsberatung einschalten, am besten mit Erfahrung im Wettbewerbsrecht. Sie prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Forderungen angemessen sind.
  • Sachverhalt dokumentieren: Welche Seite, welcher Stand, welche Barrierefreiheitserklärung war zum Zeitpunkt online? Screenshots und Prüfberichte mit Datum helfen.
  • Den Kern beheben, unabhängig vom rechtlichen Ausgang. Fehlt die Erklärung, veröffentlichen Sie eine; gibt es grobe Barrieren in der Kasse, beheben Sie sie.

Vorbeugen: was wirklich hilft

1. Die Barrierefreiheitserklärung sorgfältig erstellen

Beschreiben Sie Ihren Shop, nicht einen beliebigen. Nennen Sie, was bereits umgesetzt ist, welche Einschränkungen bekannt sind und bis wann Sie sie beheben wollen, dazu einen Kontakt für Rückmeldungen. Aufbau und typische Fehler zeigt der Beitrag Barrierefreiheitserklärung: Inhalt und häufige Fehler. Einen ersten Entwurf liefert der kostenlose Generator. Stimmen Sie den Text mit Ihrer Rechtsberatung ab.

2. Die gröbsten Barrieren beheben

Beginnen Sie mit allem, was den Kauf verhindert: Pflichtfelder ohne Beschriftung, Zahlungs-Buttons ohne zugänglichen Namen, Cookie-Banner, die sich per Tastatur nicht schließen lassen, zu geringe Kontraste bei Preisen und Versandbedingungen. Eine Übersicht bietet der Beitrag zu den häufigsten Barrierefreiheitsfehlern in Online-Shops.

3. Regelmäßig prüfen und dokumentieren

Eine automatisierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA, etwa wöchentlich, zeigt neue Fehler nach Theme- oder Plugin-Updates und hinterlässt eine datierte Spur Ihrer Arbeit. Sie ist eine automatisierte Prüfung, kein vollständiges Audit, und keine Rechtsberatung – aber sie belegt, dass Sie kontinuierlich an der Barrierefreiheit arbeiten.

4. Keine falschen Versprechen

Schreiben Sie nicht „vollständig barrierefrei“, wenn das nicht geprüft ist. Und setzen Sie nicht auf ein Overlay-Widget als Lösung: Es ändert den Code Ihres Shops nicht. In den USA hat die Handelsbehörde FTC den Anbieter accessiBe 2025 zu einer Zahlung von einer Million Dollar verpflichtet und ihm verboten zu behaupten, sein Tool sorge automatisch dafür, dass Websites die WCAG erfüllen. Mehr dazu in Overlays sind keine Lösung.

Fazit

Die BFSG-Abmahnung ist ein Risiko, dessen Größe noch niemand genau kennt. Sicher ist: Eine fehlende oder offensichtlich unpassende Barrierefreiheitserklärung und grobe Fehler in der Kasse machen Sie angreifbar – und kosten Sie Kundschaft. Beides lässt sich mit überschaubarem Aufwand angehen. Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen, beschreibt der BFSG-Check. Einen ersten Blick auf Ihren Shop bietet die kostenlose Prüfung einer Seite, zum Beispiel des Warenkorbs.

Quellen