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Pandus

WCAG 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)

Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lesezeit: 3 Min.

Stufe
A · WCAG 2.0
EN 301 549
9.1.2.1
Was der Check prüft
Manuelle Prüfung: Ein automatisches Tool kann dieses Kriterium nicht zuverlässig prüfen.

Das Erfolgskriterium 1.2.1 betrifft Aufnahmen mit nur einem Kanal: Audio ohne Bild (ein Podcast, eine Sprachnachricht, ein aufgezeichneter Vortrag) oder Video ohne Ton (eine Animation, eine stumme Produktdemo). Gehörlose Menschen erreicht der Ton nicht, blinde Menschen das Bild nicht — deshalb braucht beides eine Alternative. Es gehört zur Konformitätsstufe A und ist Teil von EN 301 549 (Abschnitt 9.1.2.1). Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf diese Anforderungen.

Was das Erfolgskriterium verlangt

Für aufgezeichnete Medien gilt:

  • Reines Audio: Stellen Sie eine Alternative für zeitbasierte Medien bereit — eine Textfassung mit gleichwertigen Informationen. Meist ist das ein Transkript dessen, was gesagt wird, wer es sagt, und der bedeutsamen Geräusche.
  • Reines Video: Stellen Sie entweder eine Alternative für zeitbasierte Medien bereit (eine Textbeschreibung des Geschehens in der richtigen Reihenfolge) oder eine Audiospur mit gleichwertigen Informationen.

Ausnahme: Das Audio oder Video ist selbst eine Medienalternative für Text — zum Beispiel die Aufnahme eines Artikels, der bereits auf der Seite steht — und ist eindeutig als solche gekennzeichnet.

Video mit Ton und Bild fällt nicht hierunter; dafür gelten 1.2.2, 1.2.3 und 1.2.5.

Typische Fehler in Onlineshops

  • ein Podcast oder ein Audioclip „Hören Sie unsere Gründerin“ ohne Transkript;
  • ein stummes 360°- oder „So falten Sie es“-Video mit Informationen, die nirgends im Text stehen;
  • ein animiertes GIF oder Video mit den Schritten einer Montageanleitung ohne Textfassung;
  • ein Transkript, das zwar existiert, aber hinter einem Login liegt oder nur auf Anfrage erhältlich ist.

So prüfen Sie es

Automatisch: Keine automatische Regel unseres Checkers ist diesem Kriterium zugeordnet. Ein Tool kann Audio- und Videoelemente finden, aber nicht wissen, ob sie Ton oder Bild haben oder ob ein Transkript dasselbe sagt. Hier ist eine manuelle Prüfung nötig.

Manuell: Listen Sie alle Audio- und Videodateien der Website auf. Suchen Sie bei reinen Audiodateien das Transkript und vergleichen Sie es mit der Aufnahme. Lesen Sie bei stummen Videos die Textbeschreibung oder hören Sie die Audiospur an und prüfen Sie, dass nichts fehlt, was im Video gezeigt wird. Prüfen Sie, dass die Alternative direkt beim Medium leicht zu finden ist.

So beheben Sie es

  • Veröffentlichen Sie das Transkript direkt unter dem Player oder verlinken Sie es an derselben Stelle.
  • Nutzen Sie automatische Transkription als ersten Entwurf und korrigieren Sie Namen, Zahlen und Produktbegriffe von Hand.
  • Schreiben Sie bei stummen Videos die Schritte als nummerierte Liste neben das Video; das hilft auch der SEO und allen, die nur überfliegen.
  • Wenn eine Aufnahme nur Text wiederholt, der auf der Seite steht, kennzeichnen Sie sie eindeutig, zum Beispiel „Audiofassung dieses Artikels“.

Verwandte Kriterien

Häufige Fragen

Braucht ein Podcast auf meiner Website ein Transkript?

Ja. Aufgezeichnete reine Audioinhalte brauchen eine Textalternative mit denselben Informationen — in der Praxis ein Transkript, das angibt, wer spricht, und bedeutsame Geräusche enthält.

Und ein stummes Produktvideo?

Aufgezeichnete reine Videoinhalte brauchen entweder eine Textalternative oder eine Audiospur mit denselben Informationen, zum Beispiel einen kurzen Text, der Schritt für Schritt beschreibt, was das Video zeigt.

Gilt das auch für ein stummes Hintergrundvideo im Hero-Bereich?

Wenn es Informationen transportiert, ja. Ist es reine Dekoration, verlangt 1.1.1 nur, dass assistive Technologien es ignorieren können; nach 2.2.2 kann trotzdem eine Möglichkeit zum Pausieren nötig sein, wenn es sich länger als 5 Sekunden bewegt.