Zum Inhalt springen
Pandus

WCAG 3.3.7 Redundante Eingabe

Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lesezeit: 3 Min.

Stufe
A · WCAG 2.2 (neu in 2.2)
EN 301 549
9.3.3.7 Nur in V4.1.1 (WCAG 2.2); die harmonisierte V3.2.1 enthält es noch nicht.
Was der Check prüft
Manuelle Prüfung: Ein automatisches Tool kann dieses Kriterium nicht zuverlässig prüfen.
Offizieller Text
Understanding 3.3.7 Redundant Entry (W3C, auf Englisch)

Das Erfolgskriterium 3.3.7 ist neu in WCAG 2.2. Es verringert den Aufwand mehrstufiger Formulare für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Gedächtnisschwierigkeiten und motorischen Einschränkungen, für die jedes erneut einzutippende Feld zusätzliche Arbeit und eine zusätzliche Fehlerquelle ist. Im Shop ist der klassische Fall der Checkout: Lieferadresse, Rechnungsadresse, Kontaktdaten. Es gehört zur Konformitätsstufe A und steht in EN 301 549 als Abschnitt 9.3.3.7. Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf diese Anforderungen.

Was das Erfolgskriterium verlangt

Informationen, die zuvor vom Nutzer eingegeben oder ihm bereitgestellt wurden und im selben Prozess erneut benötigt werden, müssen entweder:

  • automatisch ausgefüllt werden oder
  • dem Nutzer zur Auswahl stehen.

Ein Prozess ist eine Folge von Nutzeraktionen, bei der jede Aktion nötig ist, um eine Tätigkeit abzuschließen, etwa Checkout oder Registrierung. Ein Prozess kann sich über mehrere Domains erstrecken, zum Beispiel einen Shop und eine Zahlungsseite eines Drittanbieters.

Ausnahmen — eine erneute Eingabe darf verlangt werden, wenn:

  • die erneute Eingabe der Information wesentlich ist;
  • sie nötig ist, um die Sicherheit des Inhalts zu gewährleisten (zum Beispiel ein neues Passwort zweimal eingeben);
  • die zuvor eingegebene Information nicht mehr gültig ist.

Das W3C weist darauf hin, dass die Autovervollständigung des Browsers allein nicht ausreicht und dass das Kriterium nicht verlangt, Daten zwischen Sitzungen zu speichern.

Typische Fehler in Onlineshops

  • die Rechnungsadresse muss erneut eingetippt werden, obwohl sie der Lieferadresse entspricht;
  • die in Schritt 1 des Checkouts eingegebene E-Mail muss in Schritt 3 erneut eingetippt werden;
  • nach einem Validierungsfehler wird das Formular geleert, und alle Felder müssen neu ausgefüllt werden;
  • ein Rücksendeformular fragt nach der Bestellnummer, die der Kunde gerade auf dem vorherigen Bildschirm ausgewählt hat;
  • ein Suchbegriff oder eine Filterauswahl geht verloren, wenn der Nutzer in derselben Aufgabe zur nächsten Ergebnisseite wechselt.

So prüfen Sie es

Automatisch: Unser Checker hat für dieses Kriterium keine Regel. Er durchläuft keine mehrstufigen Prozesse, deshalb ist eine manuelle Prüfung nötig.

Manuell: Durchlaufen Sie Checkout, Registrierung und Rücksendung mit Testdaten. Notieren Sie jedes Feld, nach dem gefragt wird. Wird in einem Ablauf zweimal nach derselben Information gefragt, prüfen Sie, ob sie vorausgefüllt oder zur Auswahl angeboten wird. Lösen Sie absichtlich einen Fehler aus und stellen Sie sicher, dass Ihre Eingaben erhalten bleiben.

So beheben Sie es

  • Ergänzen Sie eine Checkbox „Rechnungsadresse entspricht der Lieferadresse“, wo sinnvoll standardmäßig angehakt.
  • Übernehmen Sie Daten zwischen den Schritten (E-Mail, Name, Adresse) und zeigen Sie sie vorausgefüllt, aber bearbeitbar.
  • Behalten Sie die Eingaben des Nutzers, wenn die Validierung fehlschlägt.
  • Bieten Sie gespeicherte Adressen im selben Ablauf als Liste zur Auswahl an.

Verwandte Kriterien

Häufige Fragen

Reicht eine Checkbox „Rechnungsadresse wie Lieferadresse“?

Ja, das W3C nennt sie als Beispiel. Der Nutzer kann bestätigen, dass die Adresse gleich ist, statt sie erneut einzutippen.

Erfüllt das Autofill des Browsers 3.3.7?

Nein. Laut W3C reicht die Autovervollständigung des Browsers nicht aus, weil die Website selbst die Daten vorausfüllen oder zur Auswahl anbieten muss.

Muss ich Daten zwischen Besuchen speichern?

Nein. 3.3.7 gilt innerhalb eines Prozesses, etwa eines einzelnen Checkouts. Es verlangt nicht, Informationen zwischen Sitzungen zu speichern.

Wann darf ich dieselbe Information erneut abfragen?

Wenn die erneute Eingabe wesentlich ist (zum Beispiel bei einem Gedächtnisspiel), wenn sie aus Sicherheitsgründen nötig ist (etwa beim Bestätigen eines neuen Passworts) oder wenn die frühere Information nicht mehr gültig ist.