WCAG 2.5.1 Zeigergesten
Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lesezeit: 3 Min.
- Stufe
- A · WCAG 2.1
- EN 301 549
- 9.2.5.1
- Was der Check prüft
- Manuelle Prüfung: Ein automatisches Tool kann dieses Kriterium nicht zuverlässig prüfen.
- Offizieller Text
- Understanding 2.5.1 Pointer Gestures (W3C, auf Englisch)
Das Erfolgskriterium 2.5.1 hilft Menschen, die keine präzisen Gesten oder Gesten mit mehreren Fingern ausführen können: Menschen mit Zittern oder eingeschränkter Fingerfertigkeit, Menschen mit Kopfmaus, Augensteuerung oder Mundstab und allen, die ihr Smartphone mit einer Hand bedienen. Es gehört zur Konformitätsstufe A und ist Teil von EN 301 549 (Abschnitt 9.2.5.1). Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf diese Anforderungen.
Was das Erfolgskriterium verlangt
Alle Funktionen, die zur Bedienung Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, lassen sich mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Geste bedienen, es sei denn, eine Mehrpunkt- oder pfadbasierte Geste ist wesentlich.
- Eine Mehrpunktgeste verwendet zwei oder mehr Zeiger gleichzeitig, etwa das Zusammen- oder Auseinanderziehen mit zwei Fingern zum Zoomen.
- Bei einer pfadbasierten Geste zählt die Bewegung entlang eines bestimmten Pfades, etwa ein Wischen oder das Zeichnen einer Form.
- Ein einzelner Zeiger ohne Pfad bedeutet Tippen, Klicken, Doppeltippen oder langes Drücken.
Das Kriterium gilt für Gesten, die der Webinhalt auswertet, nicht für Gesten, die den Browser oder assistive Technologien bedienen (etwa den eigenen Pinch-Zoom des Browsers). Es verbietet nicht, Gesten anzubieten — sie dürfen nur nicht der einzige Weg sein.
Typische Fehler in Onlineshops
- eine Produktbildergalerie, die Bilder nur per Wischen wechselt, ohne Zurück/Weiter-Buttons oder Vorschaubilder;
- eine Zoomfunktion, die in einem eigenen Viewer nur mit zwei Fingern funktioniert;
- „Zum Löschen wischen“ im Warenkorb oder auf dem Wunschzettel ohne Löschen-Button;
- ein 360°-Produktviewer, der sich nur durch Ziehen über das Bild dreht;
- eine Filialfinder-Karte, die nur per Pinch zoomt, ohne Buttons für + und −.
So prüfen Sie es
Automatisch: Für dieses Kriterium gibt es keine axe-core-Regel. Gesten-Handler stecken in Skripten, und ein Scan kann nicht erkennen, was ein Wischen bewirkt, deshalb ist eine manuelle Prüfung nötig.
Manuell: Listen Sie auf einem Smartphone oder Laptop mit Touchscreen jede Stelle auf, an der Sie wischen, zoomen oder zeichnen: Galerien, Slider, Karussells, Karten, Viewer, Aktionen im Warenkorb. Suchen Sie für jede einen Weg, dasselbe mit einfachem Tippen oder Klicken zu erreichen — Buttons, Pfeile, Vorschaubilder oder Zoom-Steuerelemente. Probieren Sie es auch mit der Maus, nur mit Klicks.
So beheben Sie es
- Ergänzen Sie Galerien und Karussells um sichtbare Zurück/Weiter-Buttons und Vorschaubilder.
- Ergänzen Sie Karten und zoombare Bilder um Steuerelemente für + und −.
- Bieten Sie neben jeder Wischaktion einen Button „Löschen“ oder „Entfernen“ an.
- Stellen Sie für 360°-Viewer Drehen-Buttons bereit.
- Behalten Sie die Gesten für Nutzer, die sie mögen — machen Sie sie nur nicht zum einzigen Weg.
Verwandte Kriterien
- 2.5.7 Ziehbewegungen — Ziehen braucht eine Alternative mit einem einzelnen Zeiger.
- 2.5.2 Zeigeraufhebung — versehentliches Tippen muss sich leicht abbrechen lassen.
- 2.1.1 Tastatur — dieselben Funktionen müssen auch per Tastatur funktionieren.
Häufige Fragen
Welche Gesten erfasst WCAG 2.5.1?
Mehrpunktgesten wie das Zusammen- oder Auseinanderziehen mit zwei Fingern zum Zoomen und pfadbasierte Gesten, bei denen der Weg des Zeigers zählt, etwa ein Wischen oder das Zeichnen einer Form. Jede Funktion, die sie auslösen, muss auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Pfad funktionieren.
Reicht Tastaturunterstützung, um 2.5.1 zu erfüllen?
Nein. Das W3C weist darauf hin, dass eine Tastaturalternative allein 2.5.1 nicht erfüllt, weil viele Zeigernutzer keine Tastatur verwenden können. Sie brauchen Bedienelemente für einen einzelnen Zeiger, etwa Buttons.
Gilt 2.5.1 für den Pinch-Zoom des Browsers?
Nein. Es gilt für Gesten, die der Webinhalt selbst auswertet, nicht für Gesten, die den Browser oder assistive Technologien bedienen.