# ADA Title II: Barrierefreiheit von Websites und Apps für Bundesstaaten und Kommunen in den USA
URL: https://pandus.online/de/ada-title-ii-barrierefreiheit
Updated: 2026-10-14

Die ADA-Title-II-Regel für Websites von US-Bundesstaaten und Kommunen: WCAG 2.1 AA, die Fristen 2027 und 2028, wer betroffen ist, fünf Ausnahmen, Unterschied zu 508.

Die ADA-Title-II-Regel verpflichtet Bundesstaaten und Kommunen in den USA, ihre Websites und mobilen Apps nach WCAG 2.1 Level AA zu gestalten. Nach der Interim Final Rule des US-Justizministeriums vom 20. April 2026 gilt die Frist bis 26. April 2027 für Stellen mit mindestens 50.000 Einwohnern und bis 26. April 2028 für kleinere sowie Special Districts.

| Frage | Antwort |
|---|---|
| Regel | Final Rule des US-Justizministeriums (DOJ) zu Title II des ADA, veröffentlicht am 24. April 2024 (28 CFR Part 35, Subpart H) |
| Wer ist verpflichtet | Bundesstaaten und Kommunen, auch Special Districts, öffentliche Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Krankenhäuser |
| Standard | WCAG 2.1 Level AA für Webinhalte und mobile Apps |
| Frist ab 50.000 Einwohnern | 26. April 2027 |
| Frist unter 50.000 Einwohnern und Special Districts | 26. April 2028 |
| Letzte Änderung | Interim Final Rule vom 20. April 2026: nur die Fristen verschoben, Anforderungen unverändert |
| Ausnahmen | Fünf: Archive, ältere Dokumente, Beiträge Dritter, individuelle passwortgeschützte Dokumente, ältere Social-Media-Beiträge |
| Private Unternehmen | Nicht erfasst; für sie gilt Title III |

## Wer muss die Title-II-Regel einhalten?

Die Regel gilt für alle **Bundesstaaten und Kommunen** („public entities“). Das Justizministerium nennt unter anderem:

- Countys, Städte, Gemeinden und Behörden der Bundesstaaten;
- **Special Purpose Districts**, etwa für Nahverkehr, Versorgung, Wasser und Abwasser oder Mückenbekämpfung;
- **öffentliche Schulen**, einschließlich der Kursinhalte in einem Lernmanagementsystem;
- **öffentliche Universitäten** und Colleges;
- **öffentliche Bibliotheken**, die wie jede andere öffentliche Stelle behandelt werden;
- **öffentliche Krankenhäuser**, einschließlich des Patientenportals;
- Amtrak und Pendlerverkehrsbehörden.

**Auftragnehmer** ändern daran nichts: Stellt ein Dienstleister im Auftrag einer Behörde Webinhalte oder eine App bereit, bleibt die Behörde für die Barrierefreiheit verantwortlich. Für Agenturen heißt das: Öffentliche Auftraggeber werden WCAG 2.1 AA vertraglich verlangen.

## Wie wird die Einwohnerzahl bestimmt?

Die Frist hängt von der Bevölkerungszahl der Stelle laut US Census Bureau ab:

- grundsätzlich der **Zensus 2020**;
- unabhängige Schulbezirke nutzen die **Small Area Income and Poverty Estimates 2022**;
- Stellen ohne eigene Zensuszahl nehmen die Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft, zu der sie gehören – eine staatliche Universität also die des Bundesstaats;
- **Special Districts** haben keine Zensuszahl und erhalten die spätere Frist.

Die Zahl der Beschäftigten oder der betreuten Personen spielt keine Rolle.

## Welche Fristen gelten?

Die Final Rule vom 24. April 2024 gab drei oder vier Jahre Zeit. Am 20. April 2026 hat das Justizministerium beide Fristen per Interim Final Rule um ein Jahr verschoben:

| Öffentliche Stelle | Aktuelle Frist | Ursprüngliche Regel |
|---|---|---|
| Mindestens 50.000 Einwohner | 26. April 2027 | drei Jahre nach Veröffentlichung |
| Unter 50.000 Einwohner | 26. April 2028 | vier Jahre nach Veröffentlichung |
| Special District Governments | 26. April 2028 | vier Jahre nach Veröffentlichung |

Geändert haben sich nur die Daten. Standard und Ausnahmen sind dieselben wie 2024.

## Was verlangt die Regel?

Webinhalte und mobile Apps, die ein Bundesstaat oder eine Kommune **anbietet oder bereitstellt**, selbst oder über Dritte, müssen **WCAG 2.1 Level AA** erfüllen: Textalternativen, Untertitel, Farbkontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Fokus, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen, Umbruch bei 320 px und mehr. Die Kriterien erklärt unser [WCAG-Leitfaden](https://pandus.online/de/wcag), die Unterschiede zur neueren Version [WCAG 2.1 vs. 2.2](https://pandus.online/de/wcag-2-1-vs-2-2).

## Welche fünf Ausnahmen gibt es?

1. **Archivierte Webinhalte**: vor der Frist erstellt, nur zu Referenz- oder Aufbewahrungszwecken vorgehalten, in einem eigenen Archivbereich gespeichert und seitdem unverändert. Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein.
2. **Ältere Dokumente** (PDF, Text, Präsentation, Tabelle), die vor der Frist veröffentlicht wurden – außer sie werden noch gebraucht, um eine Leistung zu beantragen oder zu nutzen.
3. **Inhalte Dritter**, etwa Kommentare von Bürgern, wenn der Dritte nicht im Auftrag oder aufgrund einer Vereinbarung mit der Behörde handelt.
4. **Individuelle, passwortgeschützte Dokumente** zu einer bestimmten Person, einem Grundstück oder einem Konto, zum Beispiel eine Rechnung für ein Konto.
5. **Ältere Social-Media-Beiträge**, die vor der Frist veröffentlicht wurden.

Alles Neue – Seiten, Formulare, Dokumente, die man für eine Leistung braucht – muss WCAG 2.1 AA erfüllen.

## Welche weiteren Regeln sind wichtig?

- **Grundlegende Veränderung und unzumutbare Belastung**: Wie sonst unter Title II muss eine Behörde nichts tun, was eine Leistung grundlegend verändern oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde.
- **Gleichwertige alternative Versionen** sind nur zulässig, wenn technische oder rechtliche Gründe verhindern, den Inhalt selbst barrierefrei zu machen.
- **Equivalent Facilitation**: Eine andere Lösung ist zulässig, wenn die Behörde nachweist, dass sie gleiche oder bessere Zugänglichkeit und Nutzbarkeit bietet.
- **Abweichungen mit minimaler Auswirkung**: Wer WCAG 2.1 AA nur so verfehlt, dass der Zugang kaum beeinträchtigt ist, verstößt unter Umständen nicht gegen die Regel – darf diese Bestimmung aber nicht nutzen, um WCAG 2.1 AA gar nicht erst anzustreben.

## Wie unterscheidet sich Title II von Title III und Section 508?

| | ADA Title II | ADA Title III | Section 508 |
|---|---|---|---|
| Für wen | Bundesstaaten und Kommunen | Unternehmen mit Angeboten für die Öffentlichkeit | Bundesbehörden |
| Web-Standard | WCAG 2.1 AA in einer DOJ-Regel | Keine DOJ-Website-Verordnung; WCAG 2.1/2.2 AA als praktischer Maßstab | WCAG 2.0 AA in den Revised 508 Standards |
| Stand | Fristen 26. April 2027 / 26. April 2028 | Leitlinien des DOJ, Gerichtsverfahren | In Kraft seit 18. Januar 2018 |

Private Unternehmen behandelt die Seite [ADA und Websites](https://pandus.online/de/ada-barrierefreiheit-website-usa), Bundesbehörden die Seite [Section 508](https://pandus.online/de/section-508-barrierefreiheit).

## Was sollten Agenturen für Behördenkunden jetzt tun?

1. **Bestand erfassen**: Websites, Portale, Apps, Formulare und PDFs, die Bürger für eine Leistung brauchen.
2. **Zuerst die Vorlagen prüfen**: Kopfbereich, Navigation, Formulare und Fußzeile stehen auf jeder Seite – eine Korrektur repariert Hunderte Seiten.
3. **Automatisch und manuell testen**: Ein automatischer Scan findet einen Teil der Probleme; Tests mit Tastatur, Screenreader und Zoom finden den Rest. Beides listet die [ADA-Checkliste](https://pandus.online/de/ada-checkliste-website).
4. **Neue Inhalte zuerst**: Die Ausnahmen schützen nur Älteres; alles nach der Frist Veröffentlichte zählt.
5. **Konformität dokumentieren**: Viele öffentliche Auftraggeber verlangen einen Accessibility Conformance Report – siehe [VPAT und ACR](https://pandus.online/de/vpat-barrierefreiheit).
6. **Barrierefreiheit in Verträge schreiben**: WCAG 2.1 AA als Abnahmekriterium, mit erneutem Test nach Änderungen.

## Wie Pandus hilft

Pandus prüft Seiten automatisch nach **WCAG 2.2 AA**. WCAG 2.2 AA enthält alle Kriterien von WCAG 2.1 AA außer dem entfallenen 4.1.1 Parsing; das Ergebnis deckt also auch den automatisch prüfbaren Teil des Title-II-Standards ab. Agenturen erhalten wöchentliches Monitoring aller Kundenseiten, verständliche Berichte und White-Label-Berichte für ihre Kunden. Eine Seite können Sie im kostenlosen [ADA Compliance Checker](https://pandus.online/de/ada-compliance-checker) prüfen. Das ist eine automatische Prüfung, kein vollständiges Audit und keine Rechtsberatung.

## Häufige Fragen

### Bis wann gilt die Frist nach ADA Title II?

Nach der Interim Final Rule vom 20. April 2026: 26. April 2027 für öffentliche Stellen mit mindestens 50.000 Einwohnern, 26. April 2028 für kleinere Stellen und alle Special Districts.

### Welchen Standard verlangt die Title-II-Regel?

WCAG 2.1 Level AA, für Webinhalte und für mobile Apps, die ein Bundesstaat oder eine Kommune anbietet oder bereitstellt.

### Gilt die Regel für private Unternehmen?

Nein. Sie gilt für Bundesstaaten und Kommunen. Private Unternehmen fallen unter Title III; dafür hat das US-Justizministerium keine Website-Verordnung erlassen. Mehr dazu unter [ADA und Websites](https://pandus.online/de/ada-barrierefreiheit-website-usa).

### Sind Agenturen und Dienstleister betroffen?

Die Behörde bleibt für Webinhalte und Apps verantwortlich, die Auftragnehmer für sie bereitstellen. Agenturen, die Websites für Behörden bauen, müssen daher WCAG 2.1 AA liefern.

### Gibt es einen offiziellen ADA-Title-II-Checker?

Nein. Keine US-Behörde betreibt oder zertifiziert einen Checker. Automatische Tools prüfen den maschinell prüfbaren Teil von WCAG 2.1 AA; manuelle Tests bleiben nötig. Unser [ADA Compliance Checker](https://pandus.online/de/ada-compliance-checker) ist eine solche automatische Prüfung.

## Quellen

- ADA.gov: [Fact Sheet zur Title-II-Regel für Websites und Apps](https://www.ada.gov/resources/2024-03-08-web-rule/)
- ADA.gov: [Erste Schritte zur Umsetzung der Title-II-Regel](https://www.ada.gov/resources/web-rule-first-steps/)
- Federal Register: [Verschiebung der Fristen, Interim Final Rule vom 20. April 2026](https://www.federalregister.gov/documents/2026/04/20/2026-07663/extension-of-compliance-dates-for-nondiscrimination-on-the-basis-of-disability-accessibility-of-web)
- ADA.gov: [Leitlinien zur Barrierefreiheit von Websites (Title III)](https://www.ada.gov/resources/web-guidance/)
- Section508.gov: [Gesetze und Richtlinien](https://www.section508.gov/manage/laws-and-policies/) und [Fact Sheet zu den Revised 508 Standards](https://assets.section508.gov/assets/files/2017_508-Refresh-Fact-sheet-updated.pdf)

*Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.*

Q: Bis wann gilt die Frist nach ADA Title II?
A: Nach der Interim Final Rule vom 20. April 2026: 26. April 2027 für öffentliche Stellen mit mindestens 50.000 Einwohnern, 26. April 2028 für kleinere Stellen und alle Special Districts.

Q: Welchen Standard verlangt die Title-II-Regel?
A: WCAG 2.1 Level AA, für Webinhalte und für mobile Apps, die ein Bundesstaat oder eine Kommune anbietet oder bereitstellt.

Q: Gilt die Regel für private Unternehmen?
A: Nein. Sie gilt für Bundesstaaten und Kommunen. Private Unternehmen fallen unter Title III; dafür hat das US-Justizministerium keine Website-Verordnung erlassen.

Q: Sind Agenturen und Dienstleister betroffen?
A: Die Behörde bleibt für Webinhalte und Apps verantwortlich, die Auftragnehmer für sie bereitstellen. Agenturen, die Websites für Behörden bauen, müssen daher WCAG 2.1 AA liefern.

Q: Gibt es einen offiziellen ADA-Title-II-Checker?
A: Nein. Keine US-Behörde betreibt oder zertifiziert einen Checker. Automatische Tools prüfen den maschinell prüfbaren Teil von WCAG 2.1 AA; manuelle Tests bleiben nötig.
